Allgemeine Geschäftsbedingungen der SunFulfillmentStore GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) sind ausschließliche Grundlage für die Erbringung von einzeln beauftragten Logistikdienstleistungen und den Betrieb der Plattform „SunFulfillmentStore.de“ (im Folgenden auch „Plattform“) durch die SunFulfillmentStore GmbH (im Folgenden auch „SunFulfillmentStore“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, also natürlichen, juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, soweit SunFulfillmentStore diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand
SunFulfillmentStore bietet seinen Kunden (nachfolgend auch als „Auftraggeber“ bezeichnet), z.B. Online-Händlern, Logistikdienstleistungen, insbesondere aus den Bereichen Lagerlogistik, Versandabwicklung und Value-Added-Services, an.

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält der Auftraggeber ein Nutzerkonto für die Plattform, über welches er die Dienstleistungen steuern kann. Außerdem erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, seine eigenen Online-Plattformen und Warenwirtschaftssysteme – Kompatibilität vorausgesetzt - mit den Systemen von SunFulfillmentStore über Schnittstellen (im Weiteren „SunFulfillmentStore-Schnittstellen“) zu verbinden und automatisiert Bestellungen auszutauschen. Nach erfolgter Anbindung an die SunFulfillmentStore-Systeme erhält der Auftraggeber die Adresse eines SunFulfillmentStore-Lagers und kann dort seine Waren einliefern. Nach Übermittlung von Bestellungen durch den Auftraggeber, bzw. dessen Systemen, führt SunFulfillmentStore den durch die Übermittlung der Bestellung gegebenen Auftrag durch. Einzelheiten (z.B. des Ablaufs, der genaueren Einlieferungsbedingungen und Preise finden sich im Leistungs- und Preisverzeichnis sowie in der „Erste Schritte“-Anleitung).

3. Vertragsschluss

3.1 Plattform
3.1.1 Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich auf der Plattform unter Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse und des Unternehmens, für das er arbeitet, zu registrieren.

3.1.2 SunFulfillmentStore ermöglicht dem Auftraggeber ein Angebot zum Abschluss eines Logistikrahmenvertrages abzugeben. Durch das Absenden des Registrierungsformulares (durch Betätigen der Schaltfläche „Registrieren“) gibt der Auftraggeber sein Angebot, mit SunFulfillmentStore einen Logistikrahmenvertrag unter diesen AGB abzuschließen, ab. SunFulfillmentStore nimmt das Angebot durch eine Annahmeerklärung in Text-form an. Automatisierte E-Mails im Zusammenhang mit der Kontoerstellung auf der Plattform stellen jedoch keine Annahmeerklärung dar.

3.2 Offline
Der Logistikrahmenvertrag kann alternativ auch durch wechselseitige Unterzeichnung des durch SunFulfillmentStore bereitgestellten Auftragsformulares geschlossen werden.

4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
4.1 SunFulfillmentStore bietet ausschließlich die im Leistungsverzeichnis angebotenen Dienstleistungen zu den dort angegebenen Preisen an. Die Erbringung abweichender Dienstleistungen muss individuell zwischen den Parteien vereinbart werden; ein Anspruch auf die Erbringung abweichender Dienstleistungen besteht nicht. SunFulfillmentStore ist berechtigt, seine angebotenen Dienstleistungen durch Subunternehmer durchführen zu lassen.

4.2 SunFulfillmentStore ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Einzelaufträge des Auftraggebers zu prüfen. Außerdem ist SunFulfillmentStore berechtigt, Einzelaufträge aus wichtigem Grund abzulehnen; Wichtige Gründe sind insbesondere Kapazitätsengpässe, Zweifel an der Richtigkeit des Auftrages sowie Gründe, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

4.3 Der Auftraggeber stellt SunFulfillmentStore alle für eine sachgerechte Erledigung der zu erbringenden Dienstleistungen notwendigen Informationen zur Verfügung und ist für die überlassenen Informationen allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere aber nicht aus-schließlich Informationen, welche für eine optimale Kapazitätsplanung erforderlich sind als auch Informationen zu den Gütern des Auftraggebers (z.B. in Hinblick auf Gefährlichkeit, Gefahrgutklassifikationen oder deren Werte, sofern dies Einfluss auf den Versicherungsschutz oder die Sicherung haben kann) als auch solche Informationen, welche SunFulfillmentStore im Rahmen der Auftragsabwicklung oder auf seiner Webseite anfordert.

4.4 Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die übernommenen Güter nicht einem Verbot zur Zusammenverladung bzw. Zusammenlagerung unterliegen und von den Gütern nebst Verpackung auch im Beschädigungsfalle keine Gefahr auf die Umgebung, Menschen und Sachen ausgeht.

4.5 Der Auftraggeber wird die einzulagernden Güter beförderungs- und lagersicher sowie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik verpacken und kennzeichnen.

4.6 Der Auftraggeber hat ausgelagerte Güter oder solche Güter, welche im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch SunFulfillmentStore ausgelagert und/oder versendet wurden auf Schadensfreiheit zu prüfen. Ferner hat er Meldungen über etwaige Schäden an Gütern unverzüglich an SunFulfillmentStore weiterzuleiten. Erfolgt keine unverzügliche Schadensanzeige, wird vermutet, dass ein Güterschaden nicht von SunFulfillmentStore verursacht wurde.

4.7 Weisungen
a. Der Auftraggeber kann SunFulfillmentStore Weisungen erteilen, wenn SunFulfillmentStore – z.B. im Falle von Leistungshindernissen - hierzu auffordert.

b. Sofern die Durchführung einer Weisung nicht möglich ist, wird SunFulfillmentStore den Auftraggeber hierüber informieren.

c. Falls die Durchführung einer Weisung zusätzliche Kosten verursacht, ist der Auftraggeber dem Logistikunternehmer zur Erstattung verpflichtet.

d.Sollte das Einholen einer Weisung nicht möglich sein, entscheidet der Logistikunternehmer nach pflichtgemäßem Ermessen.

5. Preise und Zahlung
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an SunFulfillmentStore zu entrichten. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach ihrem Zugang beim Auftraggeber ohne Abzüge zahlbar. Die Zahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – per SEPA-Lastschrift.

5.2 Die vereinbarte Vergütung richtet sich, sofern nicht anders vereinbart, nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis-liste. Die Preise der Preisliste verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer.

5.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung für erbrachten Leistungen jeweils am 10., 20. und letzten Tag eines Monats rückwirkend für den Zeitraum bis zur vorangegangenen Rechnungsstellung („Abrechnungszeitraum“). Sofern die Zahlungspflicht für einen längeren Zeitraum als den Abrechnungszeitraum (z.B. ein Monat) vorgesehen ist und/oder während eines Abrechnungszeitraums entsteht, wer-den Entgelte für diesen Zeitraum anteilig berechnet. Sofern das Vertragsverhältnis während eines Abrechnungszeitraums beendet wird, werden für den Zeitraum bereits entrichtete Entgelte nicht zurückgewährt. Sofern die Berechnungsgrundlage für Entgelte eine bestimmte Anzahl von Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum („Bemessungszeitraum“) ist (z.B. Sendungen pro Monat), wird zum Zwecke der Abrechnung zunächst der entsprechende Bemessungszeitraum des Vormonats hierfür zu Grunde gelegt und nachträglich den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

5.4 SunFulfillmentStore behält sich vor, die gültige Preisliste anzupassen. Hierüber wird SunFulfillmentStore den Auftraggeber mindestens drei Monate im Voraus unterrichten. Der Auftraggeber kann in dieser Frist der Preiserhöhung widersprechen oder den Vertrag außerordentlich mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, andernfalls gilt sie als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs kann SunFulfillmentStore das Vertragsverhältnis außerordentlich mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.

6. Datenschutz
SunFulfillmentStore verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Vertragsparteien werden sämtliche Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhalten, streng vertraulich behandeln.

7.2 Dies gilt nicht für solche Informationen, die öffentlich zugänglich oder bei objektiver Betrachtung nicht schutzbedürftig sind.

7.3 Die Vertraulichkeit gilt fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort.

8. Haftung und Freistellung
8.1 SunFulfillmentStore haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch SunFulfillmentStore, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.

8.2 SunFulfillmentStore haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch SunFulfillmentStore, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt auf den für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf.

8.3 SunFulfillmentStore haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch SunFulfillmentStore, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder arglistig verschwiegene Mängel zurückzuführen sind.

8.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.5 Im Übrigen gelten – sofern individualvertraglich oder in Ziffer 10 dieser Bedingungen nicht abweichend geregelt - die Haftungssummengrenzen der ADSp 2017.

8.6 Soweit die Haftung von SunFulfillmentStore ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von SunFulfillmentStore.

8.7 Der Auftraggeber stellt SunFulfillmentStore, seine Mitarbeiter, Organe und verbundenen Unternehmen (nachfolgend "Freigestellte Personen") von allen Ansprüchen Dritter, die diese aus und im Zusammenhang mit einer durch den Auftraggeber begangenen behaupteten Rechtsverletzung, insbesondere solcher, die im Zusammenhang mit den Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers gem. § 4 stehen, gegen Freigestellte Personen geltend machen, auf erstes Anfordern frei. Gleiches gilt für die Kosten der Rechtsverteidigung wie angemessene Anwaltskosten.

9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2 Sofern nicht abweichend geregelt, können die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende durch Erklärung an die jeweils andere Partei kündigen.

9.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts unberührt.

9.4 Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.

9.5 Nach Vertragsbeendigung werden die Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

9.6 Im Falle einer Kündigung des Vertrages ist SunFulfillmentStore berechtigt, für die zwei letzten Abrechnungszeiträume der Vertragslaufzeit für die voraussichtlich anfallende Vergütung angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen und von deren Zahlung vor Leistungsmonat die Herausgabe der eingelagerten Güter des Auftraggebers abhängig zu machen.

10. Leistungsabhängige Regelungen
10.1 Anwendbarkeit ADSp
Ergänzend gelten – sofern nicht anders vereinbart - die ADSp 2017 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, sofern diese den Regelungen dieser AGB nicht widersprechen.

10.2 Lagerlogistik
10.2.1 Der Auftraggeber hat die einzulagernden Güter auf eigene Kosten bis zur Rampe des Standortes zu verbringen und zu entladen, der ihm durch SunFulfillmentStore mitgeteilt wurde.

10.2.2 SunFulfillmentStore obliegt die selbstständige und eigenverantwortliche Verwaltung des Lagers ab Entladung der Güter, über die Einlagerung bis zur Übergabe an einen Frachtführer. SunFulfillmentStore kann die Waren des Auftraggebers in ein eigenes oder fremdes Lager seiner Wahl einlagern. Über den Lagerort wird SunFulfillmentStore den Auftraggeber informieren.

10.2.3 SunFulfillmentStore prüft die eingehenden Güter in Bezug auf offensichtliche, von außen ohne weiteres sichtbare Beschädigungen der Verpackung und Vollzähligkeit der angelieferten Einheiten (z.B. Collianzahl). Eine gegenüber den anliefernden Frachtführern oder Lieferanten erteilte Quittung über den Empfang der Güter bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl der angelieferten Einheiten und bestätigt keinesfalls die Vollständigkeit oder Unversehrtheit des Inhalts der Einheiten. Eine weiter gehende Kontrolle ist nicht geschuldet.

10.2.4 Minder- oder Plusmengen, welche auf der Ebene ermittelt werden, auf die sich die Eingangszählung bezieht (z.B. einzelne SKU, Paletten oder Colli), die sich aufgrund einer Inventur ergeben, werden wertmäßig in nachgewiesener Höhe des Netto-Einkaufswertes der Waren berechnet. Bei Verlustschäden, die durch Inventuren aufgedeckt werden, sind vor Minderbestände um etwaige Mehrbestände aus vorangegangenen Inventuren zu reduzieren.
Sollte bereits ein Schadensausgleich erfolgt sein, kann SunFulfillmentStore einen Erstattungsanspruch geltend machen, wenn binnen 12 Monaten die Minderbestände durch Mehrbestände ausgeglichen werden. Ergibt sich nach wertmäßiger Verrechnung der Plusmengen mit den Minus-mengen ein positiver Wert, wird dieser auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen.
Eine Inventurdifferenz von 0,4 % des Lagerwertes zum Inventurzeitpunkt der Güter des Auftraggebers wird als zwischen den Parteien zulässige Abweichung vereinbart und nicht ausgeglichen.
Die Haftungshöchstgrenzen für Inventurdifferenzen richten sich im Übrigen nach den einschlägigen Regelungen der ADSp 2017.

10.2.5 Aufwände, die im Zusammenhang mit der Auslagerung der durch den Auftraggeber eingelagerten Güter entstehen, werden – sofern nicht anders vereinbart – auf Stundenbasis zu den Tarifen für Sonderleistungen abgerechnet.

10.3 Versand
10.3.1 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder bestellt, wird SunFulfillmentStore einen Logistik-dienstleister seiner Wahl mit dem Transport bzw. Versand der Güter des Auftraggebers beauftragen.

10.3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Güter des Auftraggebers trägt – sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegen stehen – im Verhältnis zwischen SunFulfillmentStore und Auftraggeber ab Übergabe an den Logistikdienstleister, der Auftraggeber.

10.3.3 Sofern der Versand in das Ausland nur möglich ist, wenn die Güter des Auftraggebers zollamtlich Abgefertigt werden, schließt der Auftrag zum Versand die zollamtliche Abfertigung ein. Hierfür kann SunFulfillmentStore dem Auftraggeber zusätzliche Kosten – die sich aus dem Preisverzeichnis ergeben – berechnen.

10.4 Verpackung
10.4.1 Die Kosten für die Verpackung ergeben sich aus dem Preisverzeichnis.

10.5 Bereitstellung Plattform, Anbindung von Shops und Nutzung von Schnittstellen
10.5.1 Der Auftraggeber hat die ihm überlassenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

10.5.2 Der Auftraggeber ist für die Anbindung seiner Systeme an die Schnittstellen von SunFulfillmentStore (Integration) selbst verantwortlich.

10.5.3 Der Auftraggeber ist für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, verantwortlich. Hat der Auftraggeber den Missbrauch seines Passworts nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Auftraggeber nicht. Der Nachweis, dass er den Missbrauch seines Passworts nicht zu vertreten hat, bleibt dem Auftraggeber unbenommen.

10.5.4 Ferner ist der Auftraggeber für Aktivitäten, Verlust und die Richtigkeit von Daten, die über die ihm zur Verfügung gestellten SunFulfillmentStore-Schnittstellen (z.B. Auslösung von Bestellungen über die Shop-Anbindungen) verantwortlich.

10.5.5 Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung der Plattform oder der SunFulfillmentStore-Schnittstellen, ist er verpflichtet, SunFulfillmentStore hierüber unverzüglich zu informieren. SunFulfillmentStore ist in diesen Fällen berechtigt, den Zugang zu der Plattform zu sperren bis ein weiterer Missbrauch in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht mehr droht. Entsprechendes gilt, wenn SunFulfillmentStore ohne Beteiligung des Auftraggebers von einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform Kenntnis erlangt. In diesen Fällen wird SunFulfillmentStore den Auftraggeber unverzüglich informieren.

11. Leistungshindernisse und höhere Gewalt
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von SunFulfillmentStore zuzurechnen sind, befreien SunFulfillmentStore für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung unmöglich geworden ist.

Als Leistungshindernisse gelten höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Überflutungen, Stürme), Streiks und Aussperrungen, , Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse.

Bei Vorliegen eines Leistungshindernisses unter-richtet SunFulfillmentStore den Auftraggeber über die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses und wird sich bemühen, die Auswirkungen für die andere Partei im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so gering wie möglich zu halten.

12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

12.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig fest-gestellt oder unbestritten sind und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehen.

12.3 Nebenabreden oder Ergänzungen, welche nicht ausdrücklich in diesen AGB zugelassen wurden oder sich aus der Preisliste ergeben, sowie die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedürfen der Textform.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

12.5 Erfüllungsort ist der dem Auftraggeber mitgeteilte Lagerort.

12.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei einer mehrsprachigen Version dieses Vertrages ist für die rechtlichen Wirkungen allein der deutsche Text maßgeblich.

12.7 Wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist ausschließlich Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Haftungsregelungen nach ADSp 2017
Die ADSp 2017 enthalten in Ziffer 22 bis 27 Haftungsregelungen, die z.T. von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 8,33 SZR/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie ferner je Schadenfall auf 1,25 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für den Bereich der verfügten Lagerung begrenzt Ziffer 24 ADSp 2017 die Haftung des Spediteurs für Güterschäden auf 8,33 SZR/kg, höchstens jedoch 35.000 Euro je Schadenfall. Besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestands, ist die Haftung des Spediteurs abweichend vom Vorgenannten der Höhe nach auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt. Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist auf 35.000 Euro je Schadenfall begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung des Spediteurs mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden an Drittgut, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, bei einer verfügten Lagerung auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis begrenzt, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.