1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) sind ausschließliche Grundlage für die Erbringung
von einzeln beauftragten Logistikdienstleistungen und den Betrieb der Plattform
„SunFulfillmentStore.de“ (im Folgenden auch „Plattform“) durch die SunFulfillmentStore GmbH (im Folgenden
auch „SunFulfillmentStore“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern
i.S.d. § 14 BGB, also natürlichen, juristischen Personen oder rechtsfähigen
Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Diese AGB gelten
ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, soweit
SunFulfillmentStore diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
SunFulfillmentStore bietet seinen Kunden (nachfolgend auch als „Auftraggeber“ bezeichnet),
z.B. Online-Händlern, Logistikdienstleistungen, insbesondere aus den Bereichen Lagerlogistik,
Versandabwicklung und Value-Added-Services, an.
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses
erhält der Auftraggeber ein Nutzerkonto für die Plattform, über welches er die Dienstleistungen
steuern kann. Außerdem erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, seine eigenen Online-Plattformen
und Warenwirtschaftssysteme – Kompatibilität vorausgesetzt - mit den Systemen von SunFulfillmentStore
über Schnittstellen (im Weiteren „SunFulfillmentStore-Schnittstellen“) zu verbinden und automatisiert
Bestellungen auszutauschen. Nach erfolgter Anbindung an die SunFulfillmentStore-Systeme erhält der
Auftraggeber die Adresse eines SunFulfillmentStore-Lagers und kann dort seine Waren einliefern. Nach
Übermittlung von Bestellungen durch den Auftraggeber, bzw. dessen Systemen, führt SunFulfillmentStore
den durch die Übermittlung der Bestellung gegebenen Auftrag durch. Einzelheiten (z.B. des
Ablaufs, der genaueren Einlieferungsbedingungen und Preise finden sich im Leistungs- und
Preisverzeichnis sowie in der „Erste Schritte“-Anleitung).
3. Vertragsschluss
3.1 Plattform
3.1.1 Der Nutzer hat die
Möglichkeit, sich auf der Plattform unter Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse und des
Unternehmens, für das er arbeitet, zu registrieren.
3.1.2 SunFulfillmentStore ermöglicht
dem Auftraggeber ein Angebot zum Abschluss eines Logistikrahmenvertrages abzugeben. Durch das
Absenden des Registrierungsformulares (durch Betätigen der Schaltfläche „Registrieren“) gibt der
Auftraggeber sein Angebot, mit SunFulfillmentStore einen Logistikrahmenvertrag unter diesen AGB
abzuschließen, ab. SunFulfillmentStore nimmt das Angebot durch eine Annahmeerklärung in Text-form an.
Automatisierte E-Mails im Zusammenhang mit der Kontoerstellung auf der Plattform stellen jedoch
keine Annahmeerklärung dar.
3.2 Offline
Der
Logistikrahmenvertrag kann alternativ auch durch wechselseitige Unterzeichnung des durch
SunFulfillmentStore bereitgestellten Auftragsformulares geschlossen werden.
4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
4.1 SunFulfillmentStore bietet ausschließlich die im Leistungsverzeichnis angebotenen
Dienstleistungen zu den dort angegebenen Preisen an. Die Erbringung abweichender
Dienstleistungen muss individuell zwischen den Parteien vereinbart werden; ein Anspruch auf die
Erbringung abweichender Dienstleistungen besteht nicht. SunFulfillmentStore ist berechtigt, seine
angebotenen Dienstleistungen durch Subunternehmer durchführen zu lassen.
4.2
SunFulfillmentStore ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Einzelaufträge des Auftraggebers zu
prüfen. Außerdem ist SunFulfillmentStore berechtigt, Einzelaufträge aus wichtigem Grund abzulehnen;
Wichtige Gründe sind insbesondere Kapazitätsengpässe, Zweifel an der Richtigkeit des Auftrages
sowie Gründe, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
4.3 Der Auftraggeber stellt
SunFulfillmentStore alle für eine sachgerechte Erledigung der zu erbringenden Dienstleistungen
notwendigen Informationen zur Verfügung und ist für die überlassenen Informationen allein
verantwortlich. Dies umfasst insbesondere aber nicht aus-schließlich Informationen, welche für
eine optimale Kapazitätsplanung erforderlich sind als auch Informationen zu den Gütern des
Auftraggebers (z.B. in Hinblick auf Gefährlichkeit, Gefahrgutklassifikationen oder deren Werte,
sofern dies Einfluss auf den Versicherungsschutz oder die Sicherung haben kann) als auch solche
Informationen, welche SunFulfillmentStore im Rahmen der Auftragsabwicklung oder auf seiner Webseite
anfordert.
4.4 Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die übernommenen Güter nicht
einem Verbot zur Zusammenverladung bzw. Zusammenlagerung unterliegen und von den Gütern nebst
Verpackung auch im Beschädigungsfalle keine Gefahr auf die Umgebung, Menschen und Sachen
ausgeht.
4.5 Der Auftraggeber wird die einzulagernden Güter beförderungs- und
lagersicher sowie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik verpacken
und kennzeichnen.
4.6 Der Auftraggeber hat ausgelagerte Güter oder solche Güter,
welche im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch SunFulfillmentStore ausgelagert und/oder versendet
wurden auf Schadensfreiheit zu prüfen. Ferner hat er Meldungen über etwaige Schäden an Gütern
unverzüglich an SunFulfillmentStore weiterzuleiten. Erfolgt keine unverzügliche Schadensanzeige, wird
vermutet, dass ein Güterschaden nicht von SunFulfillmentStore verursacht wurde.
4.7
Weisungen
a. Der Auftraggeber kann SunFulfillmentStore Weisungen erteilen, wenn SunFulfillmentStore –
z.B. im Falle von Leistungshindernissen - hierzu auffordert.
b. Sofern die
Durchführung einer Weisung nicht möglich ist, wird SunFulfillmentStore den Auftraggeber hierüber
informieren.
c. Falls die Durchführung einer Weisung zusätzliche Kosten verursacht,
ist der Auftraggeber dem Logistikunternehmer zur Erstattung verpflichtet.
d.Sollte
das Einholen einer Weisung nicht möglich sein, entscheidet der Logistikunternehmer nach
pflichtgemäßem Ermessen.
5. Preise und Zahlung
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an SunFulfillmentStore zu
entrichten. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach ihrem Zugang beim Auftraggeber ohne Abzüge
zahlbar. Die Zahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – per SEPA-Lastschrift.
5.2
Die vereinbarte Vergütung richtet sich, sofern nicht anders vereinbart, nach der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Preis-liste. Die Preise der Preisliste verstehen sich, soweit
nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer.
5.3 Sofern nicht anders vereinbart,
erfolgt die Rechnungsstellung für erbrachten Leistungen jeweils am 10., 20. und letzten Tag
eines Monats rückwirkend für den Zeitraum bis zur vorangegangenen Rechnungsstellung
(„Abrechnungszeitraum“). Sofern die Zahlungspflicht für einen längeren Zeitraum als den
Abrechnungszeitraum (z.B. ein Monat) vorgesehen ist und/oder während eines Abrechnungszeitraums
entsteht, wer-den Entgelte für diesen Zeitraum anteilig berechnet. Sofern das Vertragsverhältnis
während eines Abrechnungszeitraums beendet wird, werden für den Zeitraum bereits entrichtete
Entgelte nicht zurückgewährt. Sofern die Berechnungsgrundlage für Entgelte eine bestimmte Anzahl
von Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum („Bemessungszeitraum“) ist (z.B. Sendungen pro
Monat), wird zum Zwecke der Abrechnung zunächst der entsprechende Bemessungszeitraum des
Vormonats hierfür zu Grunde gelegt und nachträglich den tatsächlichen Gegebenheiten
angepasst.
5.4 SunFulfillmentStore behält sich vor, die gültige Preisliste anzupassen.
Hierüber wird SunFulfillmentStore den Auftraggeber mindestens drei Monate im Voraus unterrichten. Der
Auftraggeber kann in dieser Frist der Preiserhöhung widersprechen oder den Vertrag
außerordentlich mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, andernfalls gilt sie als
genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs kann SunFulfillmentStore das Vertragsverhältnis
außerordentlich mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
6. Datenschutz
SunFulfillmentStore verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen
der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Informationen hierzu finden sich in der
Datenschutzerklärung.
7. Vertraulichkeit
7.1
Beide Vertragsparteien werden sämtliche Informationen, die sie im Rahmen dieses
Vertragsverhältnisses erhalten, streng vertraulich behandeln.
7.2 Dies gilt nicht für
solche Informationen, die öffentlich zugänglich oder bei objektiver Betrachtung nicht
schutzbedürftig sind.
7.3 Die Vertraulichkeit gilt fünf Jahre nach Vertragsbeendigung
fort.
8. Haftung und Freistellung
8.1
SunFulfillmentStore haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch SunFulfillmentStore,
seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
verursachte Schäden.
8.2 SunFulfillmentStore haftet für leicht fahrlässig verursachte
Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch SunFulfillmentStore, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt auf den für die Vertragsparteien zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche
Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den
Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf.
8.3
SunFulfillmentStore haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit durch SunFulfillmentStore, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie
für Schäden, die auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder arglistig verschwiegene
Mängel zurückzuführen sind.
8.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
8.5 Im Übrigen gelten – sofern individualvertraglich oder in Ziffer 10
dieser Bedingungen nicht abweichend geregelt - die Haftungssummengrenzen der ADSp 2017.
8.6
Soweit die Haftung von SunFulfillmentStore ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
eine etwaige persönliche Haftung Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von
SunFulfillmentStore.
8.7 Der Auftraggeber stellt SunFulfillmentStore, seine Mitarbeiter, Organe
und verbundenen Unternehmen (nachfolgend "Freigestellte Personen") von allen
Ansprüchen Dritter, die diese aus und im Zusammenhang mit einer durch den Auftraggeber
begangenen behaupteten Rechtsverletzung, insbesondere solcher, die im Zusammenhang mit den
Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers gem. § 4 stehen, gegen Freigestellte Personen
geltend machen, auf erstes Anfordern frei. Gleiches gilt für die Kosten der Rechtsverteidigung
wie angemessene Anwaltskosten.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
9.2 Sofern
nicht abweichend geregelt, können die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei
Monaten zum Monatsende durch Erklärung an die jeweils andere Partei kündigen.
9.3 Das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts
unberührt.
9.4 Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.
9.5 Nach
Vertragsbeendigung werden die Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht sofern keine
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
9.6 Im Falle einer Kündigung des
Vertrages ist SunFulfillmentStore berechtigt, für die zwei letzten Abrechnungszeiträume der
Vertragslaufzeit für die voraussichtlich anfallende Vergütung angemessene Abschlagszahlungen zu
verlangen und von deren Zahlung vor Leistungsmonat die Herausgabe der eingelagerten Güter des
Auftraggebers abhängig zu machen.
10. Leistungsabhängige Regelungen
10.1 Anwendbarkeit ADSp
Ergänzend gelten – sofern nicht anders vereinbart - die ADSp
2017 in ihrer jeweils aktuellen Fassung, sofern diese den Regelungen dieser AGB nicht
widersprechen.
10.2 Lagerlogistik
10.2.1 Der Auftraggeber hat die einzulagernden
Güter auf eigene Kosten bis zur Rampe des Standortes zu verbringen und zu entladen, der ihm
durch SunFulfillmentStore mitgeteilt wurde.
10.2.2 SunFulfillmentStore obliegt die
selbstständige und eigenverantwortliche Verwaltung des Lagers ab Entladung der Güter, über die
Einlagerung bis zur Übergabe an einen Frachtführer. SunFulfillmentStore kann die Waren des
Auftraggebers in ein eigenes oder fremdes Lager seiner Wahl einlagern. Über den Lagerort wird
SunFulfillmentStore den Auftraggeber informieren.
10.2.3 SunFulfillmentStore prüft die
eingehenden Güter in Bezug auf offensichtliche, von außen ohne weiteres sichtbare Beschädigungen
der Verpackung und Vollzähligkeit der angelieferten Einheiten (z.B. Collianzahl). Eine gegenüber
den anliefernden Frachtführern oder Lieferanten erteilte Quittung über den Empfang der Güter
bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl der angelieferten Einheiten und bestätigt keinesfalls
die Vollständigkeit oder Unversehrtheit des Inhalts der Einheiten. Eine weiter gehende Kontrolle
ist nicht geschuldet.
10.2.4 Minder- oder Plusmengen, welche auf der Ebene ermittelt
werden, auf die sich die Eingangszählung bezieht (z.B. einzelne SKU, Paletten oder Colli), die
sich aufgrund einer Inventur ergeben, werden wertmäßig in nachgewiesener Höhe des
Netto-Einkaufswertes der Waren berechnet. Bei Verlustschäden, die durch Inventuren aufgedeckt
werden, sind vor Minderbestände um etwaige Mehrbestände aus vorangegangenen Inventuren zu
reduzieren.
Sollte bereits ein Schadensausgleich erfolgt sein, kann SunFulfillmentStore einen
Erstattungsanspruch geltend machen, wenn binnen 12 Monaten die Minderbestände durch Mehrbestände
ausgeglichen werden. Ergibt sich nach wertmäßiger Verrechnung der Plusmengen mit den
Minus-mengen ein positiver Wert, wird dieser auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen.
Eine
Inventurdifferenz von 0,4 % des Lagerwertes zum Inventurzeitpunkt der Güter des Auftraggebers
wird als zwischen den Parteien zulässige Abweichung vereinbart und nicht ausgeglichen.
Die
Haftungshöchstgrenzen für Inventurdifferenzen richten sich im Übrigen nach den einschlägigen
Regelungen der ADSp 2017.
10.2.5 Aufwände, die im Zusammenhang mit der Auslagerung
der durch den Auftraggeber eingelagerten Güter entstehen, werden – sofern nicht anders
vereinbart – auf Stundenbasis zu den Tarifen für Sonderleistungen abgerechnet.
10.3
Versand
10.3.1 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder bestellt, wird SunFulfillmentStore
einen Logistik-dienstleister seiner Wahl mit dem Transport bzw. Versand der Güter des
Auftraggebers beauftragen.
10.3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Güter des
Auftraggebers trägt – sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegen stehen – im
Verhältnis zwischen SunFulfillmentStore und Auftraggeber ab Übergabe an den Logistikdienstleister,
der Auftraggeber.
10.3.3 Sofern der Versand in das Ausland nur möglich ist, wenn die
Güter des Auftraggebers zollamtlich Abgefertigt werden, schließt der Auftrag zum Versand die
zollamtliche Abfertigung ein. Hierfür kann SunFulfillmentStore dem Auftraggeber zusätzliche Kosten –
die sich aus dem Preisverzeichnis ergeben – berechnen.
10.4 Verpackung
10.4.1
Die Kosten für die Verpackung ergeben sich aus dem Preisverzeichnis.
10.5
Bereitstellung Plattform, Anbindung von Shops und Nutzung von Schnittstellen
10.5.1 Der
Auftraggeber hat die ihm überlassenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
10.5.2
Der Auftraggeber ist für die Anbindung seiner Systeme an die Schnittstellen von SunFulfillmentStore
(Integration) selbst verantwortlich.
10.5.3 Der Auftraggeber ist für sämtliche
Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, verantwortlich. Hat
der Auftraggeber den Missbrauch seines Passworts nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der
bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Auftraggeber nicht. Der Nachweis,
dass er den Missbrauch seines Passworts nicht zu vertreten hat, bleibt dem Auftraggeber
unbenommen.
10.5.4 Ferner ist der Auftraggeber für Aktivitäten, Verlust und die
Richtigkeit von Daten, die über die ihm zur Verfügung gestellten SunFulfillmentStore-Schnittstellen
(z.B. Auslösung von Bestellungen über die Shop-Anbindungen) verantwortlich.
10.5.5
Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung der Plattform oder der
SunFulfillmentStore-Schnittstellen, ist er verpflichtet, SunFulfillmentStore hierüber unverzüglich zu
informieren. SunFulfillmentStore ist in diesen Fällen berechtigt, den Zugang zu der Plattform zu
sperren bis ein weiterer Missbrauch in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht mehr droht.
Entsprechendes gilt, wenn SunFulfillmentStore ohne Beteiligung des Auftraggebers von einer
missbräuchlichen Nutzung der Plattform Kenntnis erlangt. In diesen Fällen wird SunFulfillmentStore
den Auftraggeber unverzüglich informieren.
11. Leistungshindernisse und höhere Gewalt
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von SunFulfillmentStore zuzurechnen sind,
befreien SunFulfillmentStore für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung
unmöglich geworden ist.
Als Leistungshindernisse gelten höhere Gewalt (z.B. Unwetter,
Überflutungen, Stürme), Streiks und Aussperrungen, , Unruhen, kriegerische oder terroristische
Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende
Ereignisse.
Bei Vorliegen eines Leistungshindernisses unter-richtet SunFulfillmentStore
den Auftraggeber über die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses und wird sich
bemühen, die Auswirkungen für die andere Partei im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren so
gering wie möglich zu halten.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus
diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
12.2 Die Vertragsparteien können
nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig fest-gestellt oder unbestritten sind und in
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehen.
12.3 Nebenabreden oder
Ergänzungen, welche nicht ausdrücklich in diesen AGB zugelassen wurden oder sich aus der
Preisliste ergeben, sowie die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedürfen der Textform.
12.4
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
12.5 Erfüllungsort ist der
dem Auftraggeber mitgeteilte Lagerort.
12.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei einer mehrsprachigen Version dieses
Vertrages ist für die rechtlichen Wirkungen allein der deutsche Text maßgeblich.
12.7
Wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist ausschließlich Berlin Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie
in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem
Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Haftungsregelungen nach ADSp 2017
Die ADSp 2017 enthalten
in Ziffer 22 bis 27 Haftungsregelungen, die z.T. von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Die
ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für
Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 8,33 SZR/kg, bei multimodalen Transporten unter
Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie ferner je Schadenfall auf 1,25 Millionen
Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für den Bereich der verfügten Lagerung
begrenzt Ziffer 24 ADSp 2017 die Haftung des Spediteurs für Güterschäden auf 8,33 SZR/kg,
höchstens jedoch 35.000 Euro je Schadenfall. Besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer
Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestands, ist die Haftung des Spediteurs
abweichend vom Vorgenannten der Höhe nach auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt. Die Haftung des
Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an
Drittgut ist auf 35.000 Euro je Schadenfall begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung des
Spediteurs mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden an Drittgut, unabhängig davon, wie viele
Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, bei einer verfügten Lagerung auf 2,5
Millionen Euro je Schadenereignis begrenzt, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur
anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.